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   BFH, 17.12.2003 - I R 75/03   

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https://dejure.org/2003,3153
BFH, 17.12.2003 - I R 75/03 (https://dejure.org/2003,3153)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - I R 75/03 (https://dejure.org/2003,3153)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - I R 75/03 (https://dejure.org/2003,3153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG 1997 § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, § 19, § 32a Abs. 1, § 32b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2; DBA-Luxemburg Art. 10 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, § 19, § 32a Abs. 1, § 32b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2; DBA-Luxemburg Art. 10 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Progressionsvorbehalt: Kürzung der nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte um die tatsächlichen Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG 1997 § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG 1997 § ... 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG 1997 § 2 Abs. 5 Satz 1; ; EStG 1997 § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG 1997 § 19; ; EStG 1997 § 32a Abs. 1; ; EStG 1997 § 32b Abs. 1 Nr. 3; ; EStG 1997 § 32b Abs. 2 Nr. 2; ; DBA-Luxemburg Art. 10 Abs. 1; ; DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 Satz 1; ; DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

  • datenbank.nwb.de

    Keine Aufteilung des AN-Pauschbetrags bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Progressionsvorbehalt ? Berechnung des besonderen Einkommensteuersatzes ? Berücksichtigung von tatsächlich angefallenen Werbungskosten bei ausländischen steuerfreien Einkünften neben einem Werbungskostenpauschbetrag bei den steuerpflichtigen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Progressionsvorbehalt bei Arbeitnehmern mit in- und ausländischen Einkünften

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung des für den Progressionsvorbehalt zu berechnenden besonderen Einkommensteuersatzes nach § 32b Abs. 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1997; Gewährung eines Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Ermittlung des im Inland zu versteuernden Einkommes; Kürzung eines um ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zur Ermittlung der Auslandseinkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 b, EStG § 9 a
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag; Einkünfte; Pauschbetrag; Progressionsvorbehalt; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 481
  • BB 2004, 559
  • BB 2004, 701
  • DB 2004, 683
  • BStBl II 2005, 96
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Berlin, 27.01.2000 - 7 K 7423/99

    Zuordnung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages zu inländischen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 75/03
    Für eine Aufteilung des im Rahmen des im Inland zu versteuernden Einkommens angesetzten Pauschbetrages und dessen anteilige Berücksichtigung bei den ausländischen Einkünften gibt der Regelungswortlaut des § 32b Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 demgegenüber keine Handhabe, ebenso wenig wie es nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 möglich ist, den Pauschbetrag bei der Berechnung der inländischen Einkünfte im Falle lediglich teilweiser Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Inland nur anteilig zu gewähren (im Ergebnis ebenso FG Berlin, Urteil vom 27. Januar 2000 7 K 7423/99, EFG 2000, 495; z.B. Wied in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 32b EStG Rz. 41; Lambrecht in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., § 32b Rn. 20; Siegers, EFG-Beilage 10/2000, 77; anders Probst in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 32b EStG Rz. 82).

    Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage nach Maßgabe des § 32b Abs. 2 EStG 1990 i.d.F. bis zu dessen Änderung durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438) ist --worauf die Vorinstanz zutreffend hinweist (vgl. auch FG Berlin, Urteil in EFG 2000, 495, 496)-- insbesondere keine sog. Schattenveranlagung mehr durchzuführen, die die nur einmalige Verrechnung der tatsächlich angefallenen Werbungskosten mit dem Pauschbetrag zur Folge hätte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 179/86

    Altersentlastungsbetrag bei Anwendung des Progressionsvorbehalts

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 75/03
    Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage nach Maßgabe des § 32b Abs. 2 EStG 1990 i.d.F. bis zu dessen Änderung durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438) ist --worauf die Vorinstanz zutreffend hinweist (vgl. auch FG Berlin, Urteil in EFG 2000, 495, 496)-- insbesondere keine sog. Schattenveranlagung mehr durchzuführen, die die nur einmalige Verrechnung der tatsächlich angefallenen Werbungskosten mit dem Pauschbetrag zur Folge hätte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.2003 - 6 K 2265/02

    Getrennte Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Berechnung

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - I R 75/03
    Sein stattgebendes Urteil vom 17. Juli 2003 6 K 2265/02 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1475 abgedruckt.
  • BFH, 11.07.2018 - I R 44/16

    Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

    Insoweit unterliegt es keinen Bedenken, wenn das FG bei der Berechnung des besonderen Einkommensteuersatzes das nach § 32a Abs. 1 EStG zu versteuernde Einkommen um die nach den jeweiligen DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte vermehrt (§ 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG) und die Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die (pauschalierten) Werbungskosten ermittelt (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 75/03, BFHE 204, 481, BStBl II 2005, 96).
  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

    c) Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte sind nach den Vorschriften des deutschen Rechts zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 75/03, BFHE 204, 481, BStBl II 2005, 96).
  • BFH, 25.08.2009 - I R 33/08

    Lohnsteuerberechnung für einen "sonstigen Bezug" nach dem Wechsel der Art der

    Aus dem Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 75/03 (BFHE 204, 481, BStBl II 2005, 96) folgt nichts anderes: Indem § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 2002 die "ausländischen Einkünfte" auch bei einem Wechsel der Art der Steuerpflicht im Veranlagungszeitraum dem Progressionsvorbehalt unterwirft, sind zur Ermittlung dieser Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG 2002) Werbungskosten unabhängig von der Ermittlung der inländischen Einkünfte (und einem etwa dort berücksichtigten kalenderjahresbezogenen Arbeitnehmer-Pauschbetrag des § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG 2002) anzusetzen, mögen die Einkünfte auch der Sache nach zur selben Einkunftsart gehören.
  • FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07

    Die Lohnsteuer auf Bonuszahlungen an japanische Arbeitnehmer nach ihrer Rückkehr

    Diese Unterscheidung zwischen Einnahmen und Einkünften habe auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seinerEntscheidung vom 17. Dezember 2003 (I R 75/03, Bundessteuerblatt BStBl II 2005, 96) zur Frage der Höhe des Werbungskostenpauschbetrags nach § 9 a EStG in Fällen des § 2 Abs. 7 EStG ausdrücklich betont.

    Auch aus dem Urteil des BFH vom 17.12.2003 (I R 75/03, BStBl II 2005, 96) auf das die Klägerin hinweist , ergibt sich kein anderes Ergebnis.

  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und

    Der Senat geht bei der Frage der Entscheidungserheblichkeit davon aus, dass das BVerfG entsprechend seinem Urteil vom 9.03.2004 2 BvL 17/02 BStBl. II 2005, 96 (unter D. II. der Gründe) die zur verfassungsrechtlichen Überprüfung durch das BVerfG gestellten Normen in den in der Vorlagefrage enthaltenen Umfang nicht nur mit der Verfassung für unvereinbar, sondern auch für nichtig erklären wird.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04

    Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten,

    Bei der Aufteilung der Werbungskosten sei das Urteil des BFH vom 17.12.2003 - I R 75/03 zu beachten.

    Beim Progressionsvorbehalt sind von den Einkünften die gesamten Werbungskosten abzuziehen, mindestens jedoch der Pauschbetrag (Urteil des BFH v. 17.12.03 - I R 75/03, BFHE 204, 481 ).

  • FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04

    Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Ergänzend verweist die Klägerin zur Untermauerung ihrer Argumentation auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2003 I R 75/03, BStBl II 2005, 96.

    Aus dem Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 I R 75/03, BStBl II 2005, 96, folgt nichts anderes.

  • FG Hamburg, 30.05.2008 - 3 K 124/06

    Einkommensteuerrecht: Voraussetzungen für einen (Teil-) Erlass von bestandkräftig

    Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass von Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 1998 aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 09.03.2004 (2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94 bis 141; BGBl. I2004, 591, BStBl II 2005, 96) festgestellten und auf Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren beschränkten Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1996 bis 1998 geltenden Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16.04.1957 (BGBl. I Seite 821) erfüllt sind.
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